Fragen?

1) Wie kann ich Dich "buchen"?

Optimalerweise lernen wir uns schon in der Schwangerschaft kennen. 
Ruf mich an oder schreibe mir eine Mail, um zu klären, ob ich Dich in der fraglichen Zeit um Deinen Entbindungstermin betreuen kann.
Gerne unterstütze ich Dich natürlich auch, wenn Du noch schwanger bist und aufgrund von Komplikationen Unterstützung benötigst oder Dein Kind bereits geboren ist. 
Wir treffen uns zunächst zu einem unverbindlichen Gespräch, um alle deine Fragen zu klären und besprechen das weitere Vorgehen. 
Wenn dein Kind zur Welt gekommen ist, erledigen wir gemeinsam die Antragsstellung bei der Krankenkasse und sprechen meinen ersten Einsatztag ab.

Ich freue mich auf Dich! 
kathrin.roth@gmail.com oder Tel. 0173 / 7065672

2) Wie sind die Rahmenbedingungen und Kosten?

Bei ambulanter Geburt
      Hausgeburt oder  
      medizinischer Indikation
     (dazu muss ein ärztliches Attest ausgestellt werden vom Krankenhaus bzw. Gynäkologen  

übernehmen viele gesetzlichen Kassen einen Teil der Kosten für die Mütterpflege. 

Schon in der Schwangerschaft kannst Du bei Deiner Kasse diesbzgl. nachfragen und das entsprechende Antragsformular für eine Haushaltshilfe anfordern.
Über alle weiteren Rahmenbedingungen  informiere ich Dich gerne bei einem unverbindlichen Gespräch.

Selbstverständlich ist es auch möglich, mich privat zu buchen bzw. zu bezahlen. Bitte sprich mich hierzu an.

3) Wann bewilligt die Kasse eine Haushaltshilfe?

Mögliche Indikationen sind:

- keine Unterstützung bei der Versorgung von Geschwisterkinder nach der Geburt wegen Abwesenheit des Partners durch Arbeit o.ä. / bei Alleinerziehenden
- schwere Geburtsverletzungen, Stillschwierigkeiten, Wundheilungsstörungen
- Erschöpfungszustände / Depression etc.

Bei ambulanter oder häuslicher Entbindung reicht ein Attest der betreuenden Hebamme aus. Die Kassen bewilligen dann in der Regel 6 Tage / bis zu 8h täglich, danach ist die Vorlage eines ärztlichen Attests nötig.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen